Der Igel ist ein unter strengem Naturschutz stehendes Wildtier, er darf nur im Notfall hereingenommen werden. Das heisst, nur verwaiste Igelbabies, eindeutig verletzte oder kranke Tiere dürfen aufgenommen, und pflegebedürftige Tiere dürfen in der Zeit vom 1. Nov. Bis 31. März überwintert werden. Ist das Tier allein überlebensfähig, muss es unbedingt wieder ausgewildert werden, vorzugsweise in seinem Fundgebiet; ist dieses nicht igelgerecht, ist ein geeigneter Auswilderungsplatz zu suchen.